Kriterien & Verfahren

Kriterien

Etabliertes oder wachsendes Installateurunternehmen-(HKLS), Elektrotechnikerunternehmen-(Elektro, Gebäude, Alarm), Elektrotechniker/Errichtungsunternehmen mit Fokus auf PV oder Solaranlagen oder Gebäudetechnikunternehmen eines verwandten Zweigsektors.

 

Mindestumsatz: 1,5 Mio €

Grundsätzlich eine Mindest(brutto)marge von 10%

Verfahren

1

Vorstellung & Bekanntschaft

 

Im ersten Schritt wird die persönliche Bekanntschaft zwischen dem Management der Investmentgruppe und Ihnen, den Eigentümern des Zielunternehmens, hergestellt, ein allgemeiner Austausch von Informationen und Kooperationsmöglichkeiten, um zu prüfen, ob es gemeinsame Übereinstimmungen und Interessen gibt.

2

Anfrage von Dokumenten und Informationen

 

Sobald eine Übereinstimmung gefunden wurde, müssen für eine allgemeine erste Prüfung / Überblick diverse Unterlagen angefordert werden, um festzustellen, ob es Grundlage für weitere klärende Gespräche gibt. Erforderlich sind zB. Jahresabschlüsse inkl. Steuerberichte/-erklärungen und G+V- Bilanz. Selbstverständlich wird im Vorfeld eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) zum Schutz Ihrer Daten übermittelt.

3

Erstes Meeting – Klärung notwendiger Fragen

 

Nachdem die Geschäftsführung gemeinsam mit dem Finanzbeiräten die übermittelten Unterlagen einer ersten Prüfung unterzogen hat und sich daraus kein „Dealbreaker“ ergibt, wird ein anschließendes virtuelles Meeting mit Ihnen vereinbart, um notwendige Fragen zu klären und das erste Ergebnis mitzuteilen. Teilnehmende dieses Meetings sind unter anderem der Finanzbeirat (CFA), der Geschäftsführer als auch der Branchenexperte, um sowohl finanzielle als auch operative und branchenspezifische Fragen zu stellen.

4

Persönliches Meeting vor Ort

 

Anschließend an das virtuelle Meeting wird mit Ihnen ein persönliches Treffen mit dem CFA, dem Geschäftsführer wie auch mit den Branchenexperten vereinbart. Ziel dieses Treffens ist es, dass sich der Investmentbeirat einen persönlichen und genauen Überblick über den Betrieb und dessen örtliche Gegebenheiten verschaffen und diese bewerten, detaillierte operative Fragen stellen und des Weiteren angebotsspezifische Details mit Ihnen klären kann.

5

Übermittlung Angebot / LOI (Absichtserklärung)

 

Nachdem die Absichtserklärung, basierend auf den vorherigen Meetings, von der Investmentgruppe erstellt und übermittelt wurde, in welcher der Wert des Unternehmens (als Bandbreite oder vorläufiger Wert vorbehaltlich der weiteren Prüfung) und weitere Bedingungen der Transaktion dargelegt sind, wird dieses von Ihnen überprüft gegebenenfalls gegengezeichnet.

6

Due Diligence Prozess

 

Nach der Unterzeichnung des Angebots (LOI), beginnt der Prozess der Unternehmensprüfung, auch bekannt als ,,Due Diligence Prozess“. Für diese Unternehmensprüfung beauftragt die Investmentgruppe dessen außenstehenden Partner wie Hübner & Hübner und BinderGrösswang für die finanzielle als auch rechtliche Due Diligence Prüfung. Erforderlichenfalls können auch weitere Prüfungen (etwa aus umwelttechnischer Sicht bei potenziell schadstoffhaltigen Gebäuden oder potenziell kontaminierten Liegenschaften) durchgeführt werden.

Sie erhalten zu Beginn eine Anforderungsliste, beinhaltend die Informationen und Dokumente die Sie ergänzend zu den schon offengelegten Informationen gebeten werden offenzulegen, bei Unklarheiten werden Sie selbstverständlich unterstützt. Im weiteren Prozess werden sich aus den offengelegenen Dokumenten sich ergebende Fragen gestellt und gegebenenfalls weitere Informationen angefordert.

7

Kaufvertrag, Verhandlung und Signing

 

Während der Due Diligence Prüfung wird Ihnen der Entwurf des Kaufvertrages übermittelt, der zwischen der Investmentgruppe und Ihnen verhandelt wird, wobei die Ergebnisse der Due Diligence Prüfung in die Vertragsverhandlungen und damit den Vertrag einfließen. Sobald nach Abschluss der Due Diligence Prüfung die Endfassung des Vertrages akkordiert ist, wird dieser unterzeichnet („Signing“).

8

Closing

 

Je nach den Umständen kann der Kaufvertrag auch vorsehen, dass dieser erst nach Erfüllung aufschiebender Bedingungen (z.B. Abschluss bestimmter Maßnahmen im Unternehmen) auch zu einem Übergang des Unternehmens führen soll. Sind diese Bedingungen erfüllt, treffen sich beide Seiten nochmals zum Closing, um den Eintritt der Bedingungen zu bestätigen, womit der Kauf wirksam wird. Unter Umständen kann dieser Schritt grundsätzlich auch entfallen.

9

Willkommen bei ,,Craigher M&A Solutions“

 

Nach Abschluss der Übernahme wird Ihr Unternehmen in die Investmentplattform integriert und Sie werden mit Mitgliedern unseres Beirats zusammenarbeiten, mit welchen Sie schon während des Transaktionsprozesses zu tun hatten, um einen reibungslosen Übergang bzw. ein gemeinsames Wachstum zu gewährleisten.